Eingangsverfahren
Wer seine Stärken und Schwächen kennt, kann seine Fähigkeiten im Alltag und im Arbeitsleben gezielt entwickeln und nutzen.
In welchem Umfang diese Teilhabe am Arbeitsleben für den Einzelnen möglich ist, prüfen wir im Eingangsverfahren zusammen mit den zuständigen Rehabilitationsträgern. Wichtig ist, dass die Individualität des Einzelnen und die Regeln und Normen im Werkstatt- und Gruppenbereich aufeinander abgestimmt werden.
In einer individuellen Hilfeplanung werden die Kompetenzen ermittelt und die Bildungsziele gemeinsam erarbeitet. Mit einem klaren Ziel vor den Augen können sich unsere Teilnehmer am Eingangsverfahren innerhalb von 3 Monaten einen ersten Einblick in die einzelnen Werkstattbereiche verschaffen.
Spätestens nach den drei Monaten wird durch die Werkstatt eine Empfehlung zur weiteren Berufsbildung ausgesprochen.
Falls im Vorfeld die Maßnahme "Diagnose der Arbeitsfähigkeit besonders betroffener behinderter Menschen" (DIA-AM) durchgeführt wurde, dauert das Eingangsverfahren nur vier Wochen.
Um eine fundierte Empfehlung treffen zu können, werden über das Melba-Testverfahren die beruflichen und lebenspraktischen Kompetenzen des Teilnehmers ermittelt. Parallel dazu werden zwei bis drei Arbeitserprobungen in verschiedenen Berufsfeldern durchgeführt. Außerdem wird geprüft, ob für den Teilnehmer eine externe Bildungsmaßnahme in Betracht kommt.
Die Ergebnisse werden in einem gemeinsamen Zielvereinbarungsgespräch zwischen dem Teilnehmer und dem Gruppenleiter reflektiert sowie dessen Wünsche und Bedürfnisse erörtert. Dies bildet die Grundlage für unseren Rehabilitationsvorschlag. Sieht dieser eine Aufnahme in die Werkstatt vor, wird für den Teilnehmer ein individueller Eingliederungsplan erstellt und die Ziele der Maßnahme darin formuliert. Diese orientieren sich an den berufsspezifischen Bidlungsrahmenplänen.