Bereich Wohnen
Jeder Mensch ist einmalig als Person und besitzt eine unantastbare Würde. Die Wahrung der Würde der zu Betreuenden steht in einem direkten Zusammenhang mit der Ausgestaltung der Wohn- und Lebensformen.
"Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt."
(Artikel 2 Satz 1 des Grundgesetzes)

Diesem Recht auf Selbstbestimmung und Selbstverwirklichung entsprechend, soll der Wohn- und Lebensbereich eine möglichst spezifische Differenzierung nach individuellem Hilfebedarf zulassen. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, bietet der Hallesche Behindertenwerkstätten e.V. verschiedene Wohnformen im stationären und ambulanten Bereich an.

Aufnahmebedingungen für den Bereich Wohnen

  • Anspruchsberechtigte nach §§ 53 bis 61 SGB XII.
  • Menschen mit wesentlich geistigen und geistigen und mehrfachen Behinderungen.
  • Im stationären Bereich ist die Voraussetzung Mitarbeiter der WfbM zu sein.
  • Das Wohnangebot des Intensiv Betreuten Wohnens und der Trainingswohngruppe beschränkt sich auf Menschen mit einer geistigen Behinderung, da eine permanente Hilfestellung zur Verrichtung des täglichen Lebens (Ankleiden, Toilettengang, Körperhygiene) mit diesem Betreuungsumfang nicht zu gewährleisten ist.
  • Voraussetzung zur Aufnahme ist das Grund- und Kostenanerkenntnis. Das Grundanerkenntnis wird durch den überörtlichen Sozialhilfeträger dem Landesverwaltungsamt erteilt. Die Antragstellung hierzu erfolgt über die zuständige herangezogene Gebietskörperschaft. Diese erteilt auch das endgültige Kostenanerkenntnis.
Freizeitgestaltung
Zum Leben gehört eine interessante und sinnvolle Gestaltung der Freizeit. Ein breites Angebot sorgt für Abwechslung und Höhepunkte, so z.B.:

  • umfangreiche Kursangebote im sportlichen, musikalischen oder kreativen Bereich
  • Alphabetisierungskurse zur Kenntnisvermittlung im Bereich Lesen, Schreiben, Rechnen oder im Umgang mit dem Computer
  • gegenseitige Besuche und Feste, Ausflüge und Urlaubsfahrten
  • Nutzung von Freizeitangeboten außerhalb der Werkstätten