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Werkstattrat

Wer wir sind...

Seit 1996 haben wir einen Werkstattrat. Er besteht aus 5 behinderten Mitarbeitern gemäß § 3 der WMVO aufgrund unserer Werkstattgröße und hat jede Menge zu tun. Der Werkstattrat hat in vielen Dingen ein Mitspracherecht und so organisieren wir vieles mit.
Aller 4 Jahre wird der neue Werkstattrat von den behinderten Mitarbeitern der Werkstatt gewählt. Im Jahre 2017 findet die nächste Wahl statt.
Unterstützt werden wir durch eine Vertrauensperson, die wir selbst gewählt haben. Die Vertrauensperson ist mit den Abläufen der HBW e.V. vertraut und unterstützt und berät den Werkstattrat. Die Vertrauensperson gehört nicht der Leitungsebene oder der Mitarbeitervertretung an.

Was wir machen...

Einmal monatlich führen wir allein oder mit verschiedenen Verantwortlichen eine Werkstattratssitzung durch, um immer auf dem Laufenden zu sein. Dazu gehören auch regelmäßige Gespräche mit dem Leiter Bereich Werkstätten und den Gruppensprechern aus allen Gruppen.

Wir werden von der Werkstattleitung angehört bei
→ Personaleinstellungen,
→ dauerhafter Versetzung von betreuendem Personal,
→ Kündigung von Mitarbeitern und
→ Änderungen in der Werkstatt und deren Organisation

Wir werden von der Werkstattleitung informiert und beraten gemeinsam über
→ die Planung baulicher Maßnahmen,
→ die Einführung/Änderung technischer Anlagen und Verfahren,
→ Arbeitsplatzsicherheit und Unfallschutz,
→ Alternative Tagesangebote und persönlichkeitsfördernde Angebote,
→ Vorschläge zur beruflichen Qualifizierung,
→ die Planung von Freizeiten und Aktivitäten und
→ Führung von Besuchergruppen

Wir werden von der Werkstattleitung informiert und sind zustimmungsberechtigt bei
→ Lohngestaltung
→ Arbeitszeitregelung
→ Gestaltung der Betriebs-, Sanitäts- und Aufenthaltsräumen
→ Planung und Gestaltung von Ausflügen, Festen und Jubiläen.

Ziel ist es, dass der Werkstattrat so selbstständig wie möglich seine Aufgaben wahrnimmt. In Gesprächen mit der Werkstattleitung erhalten wir Informationen und entscheiden entsprechend mit.
Zu unseren Aufgaben gehört es auch, an Weiterbildungsveranstaltungen teilzunehmen oder Kontakte mit Werkstatträten anderer Werkstätten zu knüpfen oder zu erhalten.
Jedes Jahr wird ein Wunschzettel herumgereicht, um festzustellen, welche Aktivitäten die behinderten Mitarbeiter gern durchführen möchten. Dazu gehören z.B. Diskos, Faschingsfeiern oder auch Betriebsfahrten.
Die Vorbereitung und Durchführung so großer Veranstaltungen benötigt eine lange und gründliche Planung, damit alles klappt. Dabei helfen und unterstützen wir als Werkstattrat den Begleitenden Dienst und die Gruppenleiter.

Grundlagen unserer Arbeit...

Unsere Arbeit basiert natürlich auf bestimmten gesetzlichen Vorschriften. Rechtsgrundlage ist das SGB IX § 139. Die notwendigen Rahmenbedingungen für die Arbeit der Werkstatträte sind weiterhin in der Werkstätten- Mitwirkungsverordnung (WMVO) festgelegt.

Was wir schon erreicht haben...

Seit einiger Zeit haben wir einen Kümmerkasten angebracht, der Kummer, Sorgen und Wünsche anonym aufnimmt. Wir versuchen dann, auch mit Hilfe vom Begleitenden Dienst, Vertrauenspersonen oder dem Gruppenleiter, die verschiedenen Angelegenheiten zu regeln.
Die Arbeit im Werkstattrat ist nicht immer einfach, aber es macht uns Spaß und wir haben ja auch viel Unterstützung von allen Seiten.