14.07.2021: Rückkehr in den Regelbetrieb: Aufhebung der Freiwilligkeit
Mit der 2. Änderungsverordnung der 14. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt wurde die Freiwilligkeit des Werkstattbesuches aufgehoben.
Damit nehmen wir unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens den Regelbetrieb bei voller Belegung wieder auf, weiterhin unter Sicherstellung der allgemeinen Hygieneregeln.
08.04.2021: Impfung gegen Covid-19
Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu dürfen, dass die Impfungen gegen Covid-19 am 12.04. und 13.04.2021 in unseren Einrichtungen stattfinden. Nähere Informationen erhalten Sie postalisch.
11.03.2021: Impfung gegen Covid-19
Impfungen sind ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Auch wenn in Deutschland keine Impfpflicht besteht, ist es dennoch notwendig, dass sich möglichst viele Menschen impfen lassen.
Eine Einwilligung in die Impfung ist Ihnen freigestellt. Nach allen bislang bekannten wissenschaftlichen Erkenntnissen ist die Impfung aber ein wichtiges Mittel gegen Corona.
Wer geimpft ist, schützt damit nicht nur sich selbst, sondern auch seine Mitmenschen.
Wie Sie vielleicht wissen, beginnen inzwischen die Corona-Impfungen gemäß der sogenannten Priorisierungsstufe 2 der Impfordnung (§3 CoronaImpfV).
Zu dieser Stufe gehören auch die Werkstätten, d.h. die Impfungen sollen allen Mitarbeiter*innen mit Behinderungen angeboten werden.
Aber auch die Beschäftigten erhalten ebenfalls ein Impfangebot, sofern sie im Bereich der Pflege, Betreuung und/oder Behandlung von Menschen mit Behinderungen eingesetzt sind.
Die Impfung erfolgt nach jetzigem Stand durch ein mobiles Impfteam hier vor Ort, dazu werden je ein/e approbierte/r Arzt/Ärztin, eine impfbefähigte Person sowie eine administrative Unterstützung vor Ort die Impfung inklusive Aufklärung, Dokumentation und Überwachung vornehmen.
Die Auswahl eines Impfstoffes ist nicht möglich und nicht notwendig. Laut uns vorliegenden Informationen sind alle in Deutschland zugelassenen Impfstoffe sicher und bieten den bestmöglichen Schutz gegen eine COVID-19-Erkrankung.
Sobald uns Termine durch das Impfzentrum bekannt gegeben werden, informieren wir Sie umgehend hier und auf anderen Informationskanälen. Bis dahin bleiben Sie bitte gesund!
14.12.2020: neue eingeschränkte Besuchsregelungen im Bereich Wohnen
Mit der 4. Verordnung zur Änderung der 8. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt wurden zum Schutz aller Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen neue Besuchsregeln festgelegt, die auch wir entsprechend unseres Hygienekonzeptes für den Bereich Wohnen umsetzen:
- Jede*r Bewohner*in darf täglich nur von einer Person Besuch bekommen.
- Ein Zutritt erfolgt nur nach Durchführung eines PoC-Antigen-Tests mit negativem Testergebnis.
- Alternativ kann ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht älter als 48 Stunden ist.
- Das Tragen eines medizinischen MNS während des Besuchs ist Pflicht, dieser wird durch uns zur Verfügung gestellt.
- Die Einhaltung der Hygienerichtlinien ist für alle verpflichtend, wir informieren Sie vorab über die geltenden Regelungen.
- Der Zutritt von Personen mit akuten Erkältungssymptomen und Atemwegsinfektionen wird nicht gestattet.
Wir bitten Sie aufgrund der aktuellen Pandemielage und zum Schutz unserer Bewohner*innen um Verständnis und konequente Einhaltung der benannten Maßnahmen.
10.08.2020: Urlaubsreisen ins Ausland
Einige von Ihnen haben vielleicht trotz Corona eine Reise ins Ausland geplant.
Bitte informieren Sie sich, ob das Land, in welches Sie reisen, zu den sicheren Einreiseländern gehört. Sollte dies nicht der Fall sein, müssen Sie bei der Rückkehr die Einreisebedingungen beachten.
Vor der Rückkehr in die Werkstatt ist das ein ganz entscheidender Punkt, um die gefahrlose Weiterbeschäftigung für alle Personen in der Werkstatt zu gewährleisten.
Bitte beachten Sie diesbezüglich die
aktuellen Informationen für Reisende vom Bundesministeriums für Gesundheit.
13.07.2020: Regelbetrieb mit Auflagen - Wegfall der Freiwilligkeit
Ab Montag, den 13.07.2020 nehmen wir unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens den Regelbetrieb bei voller Belegung wieder auf, weiterhin unter Abstands- und Hygieneauflagen.
Jeder kehrt an seinen gewohnten Arbeitsplatz zurück, es findet auch keine getrennte Betreuung nach Wohnbereichen mehr statt.
Das Land Sachsen-Anhalt hat außerdem das Freiwilligkeitsprinzip aufgehoben. Jetzt dürfen nur noch die Beschäftigten weiterhin entschuldigt zu Hause bleiben, die ein ärztliches Attest vom Betriebs- oder Amtsarzt vorweisen können.
Bei Bedarf wenden Sie sich deshalb bitte an die zuständigen Kolleg*innen des Begleitenden Dienstes. Für alle anderen Beschäftigten gelten die gewohnten Abwesenheitsregelungen Krankheit oder Urlaub wie vor der Pandemie.
02.07.2020: 3. Stufe der Öffnung der Werkstätten ab 02.07.2020
Ab heute gilt die 7. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung für das Land Sachsen-Anhalt, die das Betretungsverbot für Werkstätten aufhebt bei gleichzeitiger Einhaltung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards (Einhaltung der Mindestabstände, Maskenpflicht etc.).
Das stellt uns vor neue Herausforderungen, denn bei einer 100%igen Öffnung können diese zwingend vorgeschriebenen Kriterien nicht mehr eingehalten werden.
Um diesen hohen Anforderungen an den Arbeitsschutz gerecht werden zu können, muss die Betreuung in einzelnen Bereichen teilweise zeitlich versetzt bzw. im wöchentlichen Wechsel durchgeführt werden, damit alle Mitarbeiter*innen zurückkehren können und somit die Möglichkeit erhalten, wieder an der Tagesstruktur in unserer Werkstatt teilzuhaben.
In diesem Falle erhalten die betreffenden Beschäftigten dazu eine gesonderte Information, die Gruppenleiter*innen werden telefonisch Kontakt aufnehmen und darüber informieren, wie der Arbeitsablauf zeitlich gestaltet werden kann.
Wir bitten Sie deshalb um Verständnis, wir freuen uns sehr darüber, dass nun alle Mitarbeiter*innen trotz des eventuellen wöchentlichen Wechsels wieder in die Werkstatt kommen dürfen.
Ein wichtiges Kriterium der Öffnung der Werkstätten bleibt weiterhin das Freiwilligkeitsprinzip der Wiederaufnahme der Tätigkeit für alle Beschäftigten.
Im Namen aller Mitarbeiter*innen
Anja Petermann
12.06.2020: Ferienobjekt Neudorf - noch freie Kapazitäten
Da in der Corona-Zeit die Reisemöglichkeiten vor allem ins Ausland immer noch eingeschränkt sind, möchten wir an dieser Stelle darauf hinweisen, dass wir noch freie Kapazitäten in unseren beiden Ferienbungalows in Neudorf im Harz haben.
Denn ein Urlaub in Deutschland, zumal im wunderschönen Harz, lohnt sich allemal...
Weitere Informationen...
02.06.2020
Informationen für unsere Kund*innen der KFZ-Pflege
14.05.2020: Schrittweise Wiedereröffnung der Werkstätten ab 18.05.2020
Sehr geehrte Mitarbeiter*innen, Betreuer*innen und Angehörige,
das Land Sachsen-Anhalt hat am 12.05.2020 mit der ersten Änderung der Fünften SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung entschieden, dass das Betretungsverbot für Werkstätten für 25 % der Werkstattbeschäftigten ab 18.05.2020 aufgehoben wird.
Dies soll und muss unter Einhaltung der Abstandsregeln (mindestens 1,5 m) und aller weiteren Corona-Arbeitsschutzstandards erfolgen.
Ein wichtiges Kriterium dieser Öffnung ist neben der strikten Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln das Freiwilligkeitsprinzip der Wiederaufnahme der Tätigkeit für alle Beschäftigten.
Sollten Sie für sich selbst einschätzen, dass Ihnen das Ansteckungsrisiko in der Werkstatt zu hoch ist, müssen Sie zunächst noch nicht auf Arbeit kommen.
Mit dieser ersten Öffnung können zwar noch nicht alle Mitarbeiter*innen wieder in die Werkstatt zurückkehren, wir freuen uns aber über diesen, wenn auch kleinen Schritt sehr. Somit sind wir in der Lage, wenigstens einem Teil unserer Beschäftigten wieder Tagesstruktur und Teilhabe am Arbeitsleben anbieten zu können.
Ab 15. Juni soll laut 6. Eindämmungsverordnung vom 26.05.2020 in einem zweiten Schritt das Betretungsverbot für bis zu 50 % der Beschäftigten aufgehoben werden.
Grundsätzlich wurde mit dem Ministerium verabredet, dass immer in einem Abstand von jeweils 14 Tagen weitere Maßnahmen abgesprochen werden, wie die schrittweise Öffnung der Werkstätten vollzogen werden soll.
Falls die Infektionszahlen wieder steigen, kann es auch kurzfristig zu anderen Entscheidungen kommen.
Bei der Auswahl der Mitarbeiter*innen, die während der ersten Phase der Öffnung die Werkstatt wieder besuchen dürfen, haben wir sorgfältig die verschiedensten Kriterien (Alter, Risikogruppen, soziale Komponenten, andere Dringlichkeiten) geprüft.
Diejenigen, die wiederkommen dürfen, werden telefonisch und auf dem Postweg informiert. Diejenigen, die erst später wieder einsteigen können, bitten wir noch um Geduld und Verständnis in dieser für uns alle so schwierigen Zeit.
Natürlich stehen wir Ihnen in diesem Falle telefonisch auch weiterhin zur Verfügung. Wir dürfen Ihnen versichern, dass wir mit Hochdruck an praktikablen Lösungen arbeiten, für alle den Zugang zur Werkstatt wieder zu ermöglichen.
In diesem Sinne bleiben Sie weiterhin gesund.
Im Namen aller Mitarbeiter*innen
Anja Petermann
04.05.2020: Aktuelles zur Corona-Situation
Das Land Sachsen-Anhalt hat mit der 5. Eindämmungsverordnung entschieden, dass das Betreten von Werkstätten für Menschen mit Behinderungen sowie Fördergruppen weiterhin verboten ist.
Dies gilt zunächts bis zum 27.05.2020.
Wichtig für unsere Mitarbeiter*innen:
Hast Du Fragen, benötigst Du Hilfe oder musst Du reden?
Dann rufe während der gewohnten Werkstattarbeitszeiten Deine Gruppenleiter unter der bekannten Telefonnummer an.
23.04.2020
Liebe Mitarbeiter*innen,
momentan seid Ihr viel zuhause. Das kann Stress verursachen. Im Anhang unten findet Ihr eine Präsentation, wie man besser damit umgehen kann. Darin sind gute Tipps enthalten.
Zum Beispiel was man tun kann, wenn man das Gefühl hat, es geht gar nichts mehr und man Hilfe braucht. Aber auch ganz einfache Sachen wie Vorschläge zur Freizeitgestaltung.
Bei Fragen stehen wir Euch gern zur Verfügung.
Euer Team der Halleschen Behindertenwerkstätten e.V.
PDF: Was tun bei Corona-Stress? (in einfacher Sprache)
17.04.2020: Eilmeldung: Werkstätten bleiben weiter geschlossen
Das Land Sachsen-Anhalt hat am 16.04.2020 die
Vierte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung verabschiedet und damit entschieden, dass das Betretungsverbot für Werkstätten bis einschließlich 3. Mai 2020 verlängert wird.
Damit bleiben auch unsere Werkstätten an allen Standorten und die Fördergruppe weiter geschlossen.
16.04.2020: Aktuelle Info zum Betretungsverbot der Werkstätten
Sicherlich fragen Sie sich, wie es nach dem 19.04.2020 weitergeht. Wird die Werkstatt wieder öffnen?
Leider können wir diese Frage zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beantworten, da vom Land Sachsen-Anhalt und von der Stadt Halle noch keine entsprechenden Weisungen vorliegen.
Die politischen Vertreter der Länder und des Bundes haben sich am 15.04.2020 getroffen, um eine weitere Vorgehensweise zu besprechen und möglicherweise auch schon richtungsweisende Entscheidungen zu treffen. Diese sind jedoch
Stand heute (16.04.2020) noch nicht bekannt.
Selbst wenn es zu einer Öffnung der Werkstätten kommt, wird dies bis zur Umsetzung zunächst organisiert werden müssen (Fahrdienste, hygienische Vorgaben usw.). Dies wird sicherlich einige Tage in Anspruch nehmen, bis möglicherweise die ersten Werkstattbeschäftigten ihre Arbeit wieder aufnehmen können.
Aus diesem Grund ist zu erwarten, dass ab 20.04.2020 noch keine Werkstattarbeit möglich ist und somit die Werkstatt noch geschlossen bleibt.
Sollten besondere Notwendigkeiten entstanden sein, die eine Betreuung z. B. zu Hause oder in einer anderen Wohnform nicht weiter zulassen, informieren sie bitte die Kolleginnen und Kollegen des Begleitenden Dienstes unserer Werkstatt, die mit Ihnen gerne eine Lösungsmöglichkeit erarbeiten. Für diesen Notfall halten wir eine Notbetreuung bereit.
Bitte geben Sie uns hierzu schnellstmöglich eine Rückmeldung, damit wir das entsprechende Betreuungsangebot bereitstellen können.
Erreichen können Sie uns hierzu von Mo - Fr 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr unter den bekannten Rufnummern des Begleitenden Dienstes. Möglich sind auch Nachrichten per E-Mail. Wir rufen dann umgehend zurück.
Folgende Servicenummer gilt weiterhin:
Tel. 0345-55 503
E-Mail:
kontakt@hbwev.de
Wir informieren Sie aber selbstverständlich umgehend über alle weiteren Schritte. Bis dahin bitten wir um Ihre Geduld.
Ihr Team der Halleschen Behindertenwerkstätten e.V.
17.03.2020: Eilmeldung: Werkstätten werden geschlossen
Ab Mittwoch, dem 18. März 2020 bis einschließlich 19. April 2020 gelten höhere Auflage in Sachsen-Anhalt, um die Corona-Pandemie einzudämmen.
Diese Auflagen betreffen auch die Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, die ab Mittwoch ebenfalls geschlossen bleiben.
16.03.2020: Aktuelle Informationen zum Corona-Virus
Das neuartige Corona-Virus breitet sich weltweit immer mehr aus, auch an der Stadt Halle geht die Pandemie nicht vorbei.
Mittlerweile hat sich die Lage soweit verändert, dass das öffentliche Leben in Deutschland in allen Bereichen auf ein Mindestmaß reduziert wird (Schließung der Schulen und Kitas, Absage von öffentlichen Veranstaltungen jeglicher Art und viele weitere Maßnahmen).
Diese gesamtgesellschaftlichen Anstrengungen erfolgen mit dem Ziel der Vermeidung von Infektionen im privaten, beruflichen und öffentlichen Bereich, die Zahl der gleichzeitig Erkrankten soll so gering wie möglich gehalten und Zeit gewonnen werden, um weitere Vorbereitungen zu treffen, wie Schutzmaßnahmen für besonders gefährdete Gruppen.
Nach Informationen des Robert-Koch-Instituts gehören Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen und geschwächtem Immunsystem zu dem besonders gefährdeten Personenkreis – somit in vielen Fällen auch Menschen mit Behinderungen.
Diesen Personenkreis zu schützen ist unser oberstes Gebot.
Aufgrund der aktuellen Gefährdungslage ergreifen wir als Werkstatt Maßnahmen, um diesen Schutz Rechnung zu tragen:
- Bildung eines Krisenstabes, der Handlungsrichtlinien erarbeitet, an denen sich alle Mitarbeiter des Hauses orientieren
- regelmäßige Belehrung aller Mitarbeiter*innen zur Einhaltung der Händehygiene und Hustenetikette
- Vermeidung jeglicher Körperkontakte (Händeschütteln, Umarmungen etc.)
- Betretungsverbot für alle Personen, die nicht bei HBW e.V. beschäftigt sind (Kunden der Arbeitsbereiche, Therapeuten, Kursleiter Begleitende Maßnahmen etc.), Pflegedienste sind von dieser Regelung ausgenommen
- verstärkte zusätzliche Desinfektionen von Handläufen, Türklinken etc., regelmäßige Belehrung der Mitarbeiter*innen zum Infektionsschutz
- Absage aller Veranstaltungen in unserem Hause für die nächsten 4 Wochen, ebenso auch keine Teilnahme an Veranstaltungen außerhalb
- Betreuungsverbote für diejenigen Mitarbeiter*innen mit Behinderungen, die an akuten Atemwegs- und Erkältungskrankheiten leiden
- besonderer Schutz von Mitarbeiter*innen mit Behinderungen mit Vorerkrankungen oder geschwächtem Immunsystem, indem sie zu Hause bleiben
- besonderer Schutz von Mitarbeiter*innen mit Behinderungen mit Vorerkrankungen oder geschwächtem Immunsystem, indem sie zu Hause bleiben
In diesem Zusammenhang bitten wir auch Sie um Mithilfe, unsere Bemühungen zu unterstützen.
Wichtig ist vor allem die Aufklärung über das Krankheitsbild bzw. über einfache hygienische Maßnahmen, die Sie mit Ihrem Sohn bzw. Ihrer Tochter/Betreuten in aller Ruhe besprechen sollten.
Dazu zählt unbedingt das regelmäßige Hände waschen bzw. Erklärungen zum „richtigen“ Niesen und Husten, da dies als Hauptübertragungsweg gilt. Im Vordergrund steht hier immer das Verhindern bzw. Weiterverbreiten der Viren.
Abschließend bitten wir Sie nochmals, Ruhe zu bewahren und nicht in Panik zu verfallen. Im Falle weiterer Maßnahmen informieren wir Sie schriftlich oder persönlich, aktuelle Informationen entnehmen Sie bitte auch unserer Internetseite.
Weitere Informationen:
https://ms.sachsen-anhalt.de/themen/gesundheit/aktuell/coronavirus/
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html
Informationen zum Corona-Virus in leichter Sprache
Herzlich Willkommen!
Wir freuen uns, Sie auf unserer neuen Internetseite begrüßen zu dürfen und laden Sie ein, sich über unser vielseitiges Angebot
und unsere umfangreichen Leistungen zu informieren.
HBW - diese drei Buchstaben stehen für mehr als 25 sehr erfolgreiche Jahre der
gezielten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an der Arbeitswelt, für die Integration in unserer Gesellschaft, für
intensive persönliche Förderung und berufliche Qualifizierung.
HBW - die Halleschen Behindertenwerkstätten e.V. ermöglichen diesen
Mitmenschen ein qualifiziertes, individuell gestaltetes Arbeitsleben und machen sie stark, das Leben selbstbestimmt und in
Würde zu meistern und Bestätigung im Alltag zu erfahren.
Unsere Werkstätten sind mit ihrem Angebot für individuell gestaltete Arbeit in der regionalen Wirtschaftsstruktur und auf dem
Arbeitsmarkt fest eingebunden.

Als moderner
Dienstleister und Zulieferbetrieb haben wir uns zu einem Kompetenzzentrum für angepasste Arbeit entwickelt. Mit
wettbewerbsfähigen Leistungen, einer breit gefächerten Vielfalt und überzeugender Qualität bieten wir unseren Kunden, Partnern
und Auftraggebern ein hervorragendes Preis-Leistungsniveau.
Wir freuen uns auf eine Zusammenarbeit!
Wer wir sind, was wir tun und was unsere Mitglieder leisten, haben wir für Sie zusammengestellt. Informative Bausteine fassen
Wissenswertes zusammen. Überzeugen Sie sich selbst.