Entsprechend der Werkstättenverordnung (WVO) § 3 führt die Werkstatt mit dem zuständigen
Rehabilitationsträger ein Eingangsverfahren durch. Im Eingangsverfahren ist festzustellen,
ob die Werkstatt die geeignete Einrichtung zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben und zur Eingliederung
in das Arbeitsleben ist.mehr >>
Berufsbildungsbereich
Im Berufsbildungsbereich finden entsprechend der WVO § 4 Maßnahmen zur Verbesserung der Teilhabe am Arbeitsleben sowie
zur Weiterentwicklung der Persönlichkeit des behinderten Mitarbeiters statt.Ziel ist es, den behinderten Mitarbeiter soweit zu befähigen, ein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung zu erbringen.
Der Berufsbildungsbereich unterteilt sich in Grundkurs und Aufbaukurs, die von den Anforderungen der Rahmenpläne zu den einzelnen Bereichen hinsichtlich von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten geprägt sind. Individuelle und einzelfallbezogene Praktika ergänzen den Berufsbildungsbereich.
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Berufsbildungsangebote
Zu unseren Angeboten zählen Konkrete Bildungsangebote wie bspw. das Umgehen mit Geld, das Rechnen und Zählen, das
Schreiben sowie Allgemeine Bildungsangebote wie bspw. Verkehrserziehung, Orientierung, Gesundheit, und vieles mehr.
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Fördergruppe
In der Fördergruppe werden mit 18 Sollplätzen schwerstmehrfach behinderte Menschen betreut, die nicht mehr,
noch nicht oder noch nicht wieder werkstattfähig sind und denen besondere arbeitstherapeutische Langzeitprogramme
angeboten werden.mehr >>





