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Allgemeine Geschäftsbedingungen des Hallesche Behindertenwerkstätten e.V.

Allgemeine Geschäftsbedingungen Fahrzeugpflege, Räderwechsel, Räder auswuchten

Für alle hier geregelten Verträge zwischen dem Halleschen Behindertenwerkstätten e.V. (im folgenden Anbieter genannt) und Kunden (im folgenden Auftraggeber genannt) gelten diese Allgemeine Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt). Der verwendete Begriff Auftraggeber dient der sprachlichen Vereinfachung und gilt für alle Kunden gleichermaßen.

1. Geltungsbereich

1.1 Für alle zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge über Fahrzeugaufbereitung, Fahrzeugwäsche, Fahrzeug-pflege, Innenreinigung, Räderwechsel, Räder auswuchten und vergleichbare Leistungen gelten unsere AGB.

1.2 Individuelle Vereinbarungen, die von unseren AGB abweichen, bedürfen der Schriftform. Von unseren AGB abweichende Vereinbarungen nehmen keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bedingungen der AGB.

1.3 Der Auftraggeber wird aufgefordert, sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor Vertrags-schluss aufmerksam durchzulesen.

1.4 Dem Anbieter und dem Auftraggeber stehen deren Vertreter und Erfüllungsgehilfen gleich.

2. Vertragsschluss und Vorschadenprotokoll

2.1 Dem Auftrag geht regelmäßig eine Termin-vereinbarung voraus. Eine Terminvereinbarung ist kein Vertragsschluss. Vereinbarte Termine können vom Anbieter aus wichtigen Gründen jederzeit abgesagt werden.

2.2 Der Auftraggeber beauftragt den Anbieter mit der gewünschten Leistung schriftlich mit dem Formblatt Arbeitsauftrag. Der Anbieter nimmt den Auftrag durch schriftliche Bestätigung an. Mit Annahme ist der Vertrag über die vereinbarte Leistung geschlossen.

2.3 Mit Vertragsschluss und vor Beginn der durchzuführenden Arbeiten am Fahrzeug wird auf dem Formblatt Arbeitsauftrag ein Vorschadenprotokoll erstellt, welches eine Beschreibung der gegebenenfalls vorhandenen Vorschäden beinhaltet.

2. Vertragsschluss und Vorschadenprotokoll

3. Preise, Zahlung, Aufrechnung, Zurückbehaltung und pauschalisierter Schadenersatz

3.1 Die Kosten für die Leistung ergeben sich aus der aktuellen Preisliste. Die Preisliste hängt beim Anbieter offen aus und ist dem Auftraggeber mit Vertragsschluss bekannt gemacht. Abweichungen von der Preisliste bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Gründe für höhere Kosten können unter anderen der Zustand, der Verschmutzungsgrad oder die Art der Verschmutzung des zu reinigenden Fahrzeugs sein. Soweit solche Gründe erst während der Reinigung bemerken werden, setzt der Anbieter den Auftraggeber unverzüglich darüber sowie über die zu erwartenden Mehrkosten in Kenntnis. Der Auftraggeber kann den erhöhten Endpreis bestätigen oder den Auftrag zum Bearbeitungsstand beenden.

3.2 Die Leistungen erfolgen, soweit nichts anderes vereinbart, gegen Bar- oder EC-Kartenzahlung und sind nach Abschluss der Arbeit und Übergabe des Fahrzeuges sofort zu entrichten.

3.3 Der Anbieter behält sich die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts am Fahrzeug bis zum Ausgleich der Kosten vor.

3.4 Die Aufrechnung gegen die Kostenrechnung ist ausgeschlossen, es sei denn es handelt sich um eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung.

3.5 Wird eine Terminvereinbarung vom Auftraggeber nicht eingehalten, bleibt es dem Anbieter vorbehalten, eine Schadenspauschale in Höhe von bis zu 40,00 € zu erheben. Das gilt nicht, wenn der Auftraggeber nachweist, dass dem Anbieter kein oder ein geringerer Schaden durch den Ausfall entstanden ist.

4. Pflichten des Auftraggebers

4.1 Die Benutzerhinweise und sonstige Anweisungen des Anbieters sind zu beachten.

4.2 Das Fahrzeug soll bei Übergabe keine Wertsachen oder sonstige lose Gegenstände enthalten. Sie sind vom Auftraggeber vor Übergabe zu entfernen.

4.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, mit Vertragsschluss auf alle ihm bekannten Umstände im Arbeitsauftrag schriftlich hinzuweisen, die bei der Ausführung der zu beauftragenden Arbeiten zu einer Beschädigung des Fahrzeuges und oder der Anlagen des Anbieters führen könnten.
Der Auftraggeber hat insbesondere darauf hinzuweisen, wenn es sich bei dem Fahrzeug um einen Oldtimer handelt, Fahrzeugteile verbaut wurden, die nicht zur Serienausstattung des Fahrzeuges gehören oder keine Originalteile sind, am Fahrzeug Sonderlackierungen, Nachlackierungen oder Folierungen und Werbebeschrif-tungen usw. vorgenommen wurden.
Der Auftraggeber hat auf Elektrobauteilen (z. B. Alarmanlagen, Auto-Hi-Fi, etc.) hinzuweisen, soweit diese Bauteile von der vereinbarten Leistung beeinflusst werden können.
Der Auftraggeber ist auch verpflichtet, auf besondere Herstellerangaben und Gebrauchsanweisungen moderner, noch nicht etablierter und allgemein bekannter Fahrzeug- und Antriebstypen im Zusammenhang mit der vereinbarten Leistung hinzuweisen. Auf Aufforderung ist der Auftraggeber verpflichtet, das entsprechende Handbuch für das Fahrzeug bereitzuhalten.

4.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei Vertragsschluss Assistenzsysteme des Fahrzeuges zu deaktivieren, die die Ausführung der vertraglichen Leistung beeinflussen können.

4.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, nach einem Räderwechsel oder dem Auswuchten von Rädern nach 50 km Fahrleistung die Räder auf Festigkeit zu prüfen.

4.6 Der Auftraggeber ist verpflichtet, unverzüglich nach der Fahrzeugübernahme Kindersitze Fahrradträger, Hunde- und Dachboxen und/oder ähnliche Haltevorrichtungen, sowie Anhängerzugvorrichtungen auf Festigkeit und Funktion zu überprüfen.

4.7 Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei der Rückgabe sein Fahrzeug auf etwaige Schäden zu überprüfen und gegebenenfalls anzuzeigen.

Rückgabe

5.1 Die durchgeführten Leistungen des Anbieters und der Zustand des Fahrzeuges werden mit dem Auftraggeber bei Rückgabe des Fahrzeuges geprüft.

5.2 Beanstandungen der Leistungen oder etwaiger Beschädigungen sind vom Auftraggeber vor Ort und unverzüglich gegenüber Mitarbeitern des Anbieters anzuzeigen; sie sind schriftlich festzuhalten und fotografisch zu dokumentieren. Eine nachträgliche Beanstandung nach Fahrzeugübergabe wird nur berücksichtigt, wenn deren Grund nicht vor oder bei der Übergabe erkennbar war.

5.3 Das Fahrzeug gilt als übergeben, wenn dem Auftraggeber die Fahrzeugschlüssel ausgehändigt wurden und die vereinbarte Leistung bezahlt wurde.

6. Haftung und Haftungsausschluss und Garantie

6.1 Der Anbieter haftet für Schäden unbeschränkt bei Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

6.2 Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Anbieter - außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit - nur, sofern wesentliche Vertragspflichten verletzt werden.

Wesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
Die Haftung ist dabei begrenzt auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden.
Soweit Schäden an der Elektrik bei Motorraum- und Motorwäsche auf eine fehlende Abdichtung oder bei sonstigen Schäden auf einer Verletzung der Hinweispflicht des Auftraggebers beruhen, ist die Haftung ausgeschlossen.

6.3 Eine Haftung für den Verlust von Wertsachen oder Gegenständen wird vom Anbieter nicht übernommen. Schadenersatzansprüche gegen den Anbieter wegen fehlender Wertsachen oder Gegenständen bei Rückgabe sind ausgeschlossen.

7. Datenschutz 7.1 Personenbezogene Daten (Name, Anschrift, Telefon-nummer etc.) des Auftraggebers werden nur mit seinem Einverständnis gespeichert.

7.2 Eine Weitergabe der Daten an Dritte ist ausgeschlossen, es sei denn, der Auftraggeber hat dem schriftlich zugestimmt.

7.3 Der Auftraggeber hat jederzeit das Recht, Auskunft über die über ihn beim Anbieter gespeicherten Daten sowie deren Berichtigung oder Löschung zu verlangen.

8. Sonstiges 8.1 Erfüllungsort ist Halle (Saale).

8.2 Sollten eine oder mehrere Bedingungen rechtsunwirksam werden, so wird die betroffene Klausel durch eine andere ersetzt, die dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. Alle anderen Bedingungen verlieren durch die Rechtsungültigkeit einer oder mehrerer Bedingungen nicht ihre Gültigkeit.

Halle (Saale) im Januar 2023

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Online-Shop Lieferbedingungen

Nach dem Fernabsatzgesetz haben Sie nach Erhalt der Ware zwei Wochen lang die Möglichkeit, die bestellten Artikel zurückzusenden. Ab einem Warenwert von EUR 50,00 übernehmen wir die Rücksendekosten. Von diesem Recht ausgeschlossen sind Softwareprodukte und CD's, DVD's, CR-ROM's, und Videos, die von Ihnen entsiegelt wurden, es sei denn, Sie stellen Mängel fest. Das Rückgaberecht wird durch die fristgerechte Absendung der erhaltenen Waren ausgeübt. Der Kaufvertrag wird damit aufgelöst und wir erstatten Ihnen unverzüglich den Kaufpreis zurück, sofern dieser bereits gezahlt wurde. Zur Wahrung der Rücksendefrist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware.

1. Allgemeines
1.1 Die nachfolgenden Bedingungen sind Bestandteil jeglicher Geschäftsbeziehungen zwischen HBW sowie seiner ihm angeschlossenen Gliederungen (nachstehend HBW genannt) und seinen Auftraggebern bzw. Käufern und andere Empfänger von Leistungen, Lieferungen jeglicher Art.
Sie gelten auch dann, wenn diese eigene oder andere Allgemeine Geschäftsbedingungen verwenden und diese ganz oder teilweise den hier formulierten Bedingungen entgegenstehen. HBW muss entgegenstehenden Bedingungen oder abweichenden Regelungen nicht widersprechen.
Abweichungen von diesen Verkaufsbedingungen- insbesondere die Geltung von Bezugsvorschriften des Käufers bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung.
Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten Leistungen können nur mit einer angemessenen Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.

1.2 Alle Angebote seitens HBW gelten unter dem Vorbehalt, dass sich der daraus resultierende Auftrag mit den Angebotsdaten deckt. Ändern sich im Laufe der Auftragserfüllung der Umfang und/oder der Inhalt des Auftrages, ist HBW berechtigt, den Aufwand gegen Nachweis gesondert zu berechnen. Unsere Angebote sind freibleibend. Verträge kommen grundsätzlich durch schriftliche Auftragserteilung zustande. Telefonische, mündliche Bestimmungen und Auftragserteilungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch HBW.

1.3 Bei Verwendung der gelieferten Ware sind ggf. Schutzrechte Dritter zu beachten.

2. Verkauf/Lieferung
2.1 Bestellungen sind für uns nur verbindlich, soweit HBW sie bestätigt oder ihnen durch Übersendung der Ware nachkommt, mündliche Nebenabreden nur, wenn HBW sie schriftlich bestätigt. Dies gilt insbesondere für Bestellungen/Aufträge, die uns telefonisch, per Telefax, per E-Mail oder auf andere Weise über elektronische Medien erreichen. Soweit HBW eigene Verpackung und Transportmittel stellt, verbleiben diese in seinem Eigentum und sind frei Haus an HBW zurück zusenden, es sei denn, es sind anderweitige Vereinbarungen getroffen.

2.2 Solange der Käufer mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist, ruht die Lieferpflicht. Bei Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist ist Lieferverzug erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist gegeben.

2.3 Bei nicht termingerechter Abholung von Lieferungen bzw. nicht termingerechter Verfügung bei vereinbarter Anlieferung bezüglich der Lieferung bzw. des Lieferortes ist HBW berechtigt, Lagergebühren in Höhe von 4,00 EUR pro Quadratmeter und Tag zu berechnen.

3. Werke, Werklieferungen, Lohnarbeiten
3.1 Die Ausführung von Werken, Werklieferungen und Lohnarbeiten erfolgt nach schriftlicher Auftragserteilung und aufgrund der vom Auftraggeber bereitzustellenden technischen und technologischen Vorgaben , wie Maßvorgaben, Zeichnungen , Angaben über Materialien usw.

3.2 Soweit Auftraggeber Materialien, Hilfsmittel, Vorrichtungen sowie Werkzeuge usw. zur Ver- bzw. Bearbeitung von Materialien und Stoffen sowie Medien zur Verfügung stellen, sind diese in ausreichender Menge und Qualität anzuliefern. Soweit keine Toleranzen für Probeverarbeitungen , Minderschnitte, Ausschuss gesondert vereinbart sind, gilt eine Toleranz in Höhe von 15%, bezogen auf den Einzelauftrag als vereinbart.

4. Wäschedienstleistungen
Bezüglich der Wäschedienstleistungen gelten die im Annahmebereich der Wäscherei aushängenden allgemeinen Geschäftsbedingungen für Wäschedienstleistungen in der jeweils gültigen Fassung. Sie werden unmittelbar Vertragsbestandteil.

5. Auslieferung von Essenportionen aus dem Sortiment der Küche von HBW
Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Herstellung und Auslieferung von Essenportionen gem. Speiseplan, Rezeptur und Zusammensetzung sowie Auslieferungszeiten nach dem bei HBW geltenden Verfahren und Standards. Reklamationen, sind unmittelbar nach Empfang, spätestens innerhalb einer Stunde telefonisch anzuzeigen. Fehlmengen sowie Falschlieferungen sind unmittelbar bei Empfang der Lieferung anzuzeigen. Spätere Reklamationen können nicht mehr berücksichtigt werden.

6. Berechnung
6.1 Mangels abweichender Vereinbarungen verstehen sich unsere Lieferungen ab Werk, ohne Verpackung.

6.2 Für die Berechnung gelten stets die am Tage der Lieferung gültigen Preise. Sind diese höher als bei Vertragsabschluss, ist der Kunde berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung vom Vertrag hinsichtlich der noch nicht abgenommenen Menge zurückzutreten.

6.3 Alle vereinbarten und genannten Preise/Entgelte verstehen sich netto ohne Mehrwertsteuer. Als vertragliche Preise/Entgelte gelten die Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, derzeit 7/19 Prozent.

6.4 Bei etwa vereinbarter frachtfreier Lieferung haben die von uns genannten Preise, die zur Zeit des Angebots gültigen Frachten und Nebengebühren zur Grundlage. Sie werden daher zugunsten oder zu Lasten des Auftragnehmers an veränderte Fracht- und Nebengebührensätze für unsere Lieferung angepasst, ohne dass dem Käufer insoweit ein Rücktrittsrecht zusteht.

7. Höhere Gewalt
Fälle höherer Gewalt - als solche gelten die Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsfürung nicht verhindert werden können- entbinden die Parteien von ihren Vertragsverpflichtungen für die Dauer der Störung und dem Umfang ihrer Wirkung. Überschreiten sich daraus ergebende Verzögerungen den Zeitraum von sechs Wochen, so sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfanges vom Vertrag zurückzutreten. Sonstige Ansprüche bestehen nicht.

8. Zahlungt
8.1 Unsere Rechnungen sind sofort und ohne Abzug fällig, falls nichts anderes vereinbart wurde.

8.2 Die Hereingabe von Wechseln bedarf unserer Zustimmung; deren Spesen und Kosten sowie die Gefahr für rechtzeitige Vorlegung und Protesterhebung gehen voll zu Lasten des Käufers.

8.3 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Zinsen in Höhe von 5 bzw. 8% über dem Basiszinssatz EZB (gem. § 1 DÜG) berechnet.

8.4 bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers sind wir - unbeschadet unserer sonstigen Rechte - befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen.

8.5 Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Käufer zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung.

9. Versand
9.1 Verladung und Versand erfolgen unversichert auf Gefahr des Empfängers.

9.2 Wir werden uns bemühen, hinsichtlich Versandart und Versandweg Wünsche und Interessen des Käufers zu berücksichtigen; dadurch bedingte Mehrkosten -auch bei vereinbarter frachtfreier Lieferung- gehen zu Lasten des Käufers.

10. Gewährleistung
10.1 Alle Angaben über Eignung, Verarbeitung und Anwendung unserer Produkte, technische Beratung und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen, befreien den Käufer jedoch nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen.

10.2 Der Käufer hat die ihm gelieferten Ware - so weit zumutbar auch durch eine Probeverarbeitung - bei Eingang auf Mängel bezüglich Beschaffenheit und Einsatzzweck hin unverzüglich zu untersuchen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt.

10.3 Die Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Ware - bei verborgenen Mängeln nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch sechs Monate nach Erhalt der Ware-schriftlich unter Beifügung von Belegen erhoben werden.

10.4 Unsere Gewährleistungsverpflichtung beschränkt sich nach unserer Wahl auf Ersatzlieferung, Wandlung, Minderung oder Nachbesserung. Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis zurückgesandt werden.

11. Schadenersatz
So weit gesetzlich zulässig, ist unsere Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, begrenzt auf den Rechnungswert unserer an dem schadensstiftenden Ereignis unmittelbar beteiligten Warenmenge. Dies gilt nicht, so weit wir nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit unbeschränkt haften.

12. Eigentumsvorbehalt
12.1 Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer bleiben die verkauften Waren unser Eigentum. Der Käufer ist befugt, über die gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen.

12.2 Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte dieser verarbeiteten Waren.

12.3 Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils (vgl. 11.2) zur Sicherung an uns ab. Er ist ermächtigt, diese bis zum Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlungen an uns für unsere Rechnung einzuziehen. Zur Abtretung dieser Forderungen ist der Käufer auch nicht zum Zwecke der Forderungseinziehung im Wege des Factoring befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors begründet, die Gegenleistung in Höhe unseres Forderungsanteil des solange unmittelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen unsererseits gegen den Käufer bestehen.

12.4 Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und Forderungen sind uns vom Käufer unverzüglich mit eingeschriebenem Brief mitzuteilen.

12.5 Die Ausübung des Eigentumsvorbehalts bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag.

12.6 Die Waren und die an ihre Stelle tretenden Forderungen dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet oder abgetreten werden.

12.7 Übersteigt der Wert der Sicherheiten unserer Forderungen um mehr als 20%, so werden wir auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für die Lieferung ist der jeweilige Abgangsort der Ware, für die Zahlung Halle (Saale), Sitz des Verkäufers/Lieferers. Ist der Käufer Kaufmann, so ist er Gerichtsstand Halle (Saale).

Hallesche Behindertenwerkstätten e.V.
Blumenauweg 59
06120 Halle
Tel.: (0345) 55 503
Fax: (0345) 55 50 407